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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

der GREIMEL IT-Systemhaus GmbH
(mit Ausnahme von Verbraucherverträgen)

     
1. Allgemeines

1. Diese AGB gelten für alle Verkäufe, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch die Greimel IT Systemhaus GmbH (im  Folgenden der „Verkäufer“). Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und der Vertragspartner die AGB aus der früheren Geschäftsverbindung  kannte oder kennen musste. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur mit der schriftlichen  Zustimmung durch die Geschäftsleitung des Verkäufers.

 
2. Angebot

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Garantien, Nebenabreden und sonstige  Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung (in Textform) des Verkäufers oder, soweit vom Verkäufer keine  Auftragsbestätigung abgegeben wurde, durch Ausführung des Auftrages zustande. Die Auftragsbestätigung gilt als  angenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen in Textform widersprochen wird.

 
3. Lieferung/ Teilleistung

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend; im Falle eines  Angebotes des Verkäufers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme genügt das Angebot, sofern keine  rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Teilleistung sind zulässig. Der Verkäufer kann Teilzahlungen verlangen, soweit  dies im Einzelfall für den Kunden zumutbar ist. Der Käufer ist nicht berechtigt Teilleistungen abzulehnen.
2. Soweit Softwareprogramme Lieferbestandteil sind, erwirbt der Kunde hieran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit nicht  ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde erkennt alle Urheber-, Patent- und ähnlichen Schutzrechte an der  Ware an und verpflichtet sich, im Falle des Wiederverkaufs eventuelle Nutzungsbeschränkungen wirksam zu  vereinbaren. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehend erweiterten, in Textform  erteilten, Lizenz zulässig.

 
4. Preise/ Zahlungsverzug/ Aufrechnung  

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager in Dorfen, ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu  den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe dazu.
2. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3. Der Verkäufer behält sich vor, für Lieferungen Vorauskasse zu verlangen, sofern er dafür einen sachlich berechtigten  Grund hat und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen..
4. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% jährlich  über dem Basiszins als durchschnittlichen Verzugsschaden zu verlangen. Die Geltendmachung sonstiger Rechte sowie eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
5. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende  Zahlungsunfähigkeit des Käufers vor, so kann der Verkäufer die Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung stammenden Forderungen verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern, sofern dem Käufer demgegenüber  nicht begründete Einwendungen zustehen.
6. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller  Einziehungs- und Diskontspesen.
7. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Der Kaufpreisanspruch verjährt in 4 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden  ist.

 
5. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum restlosen Ausgleich der dem Verkäufer zustehenden Forderungen Eigentum des  Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers aus  der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später  abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den  Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden  Forderungen erfüllt hat und die Sicherungen für die übrigen offenen Forderungen aus der laufenden  Geschäftsbeziehung diese um mehr als 10% übersteigen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits  jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des offenen Kaufpreises zur Sicherheit an den Verkäufer ab.  Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
3. Dem Käufer ist im Rahmen seines normalen Geschäftsganges die Einziehung der Forderung gestattet. Der Verkäufer  kann diese Erlaubnis bei Vorliegen eines berechtigten Interesses - insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung usw. - widerrufen.
4. Es ist dem Käufer untersagt, die Vorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Im Falle  einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentum
  des Verkäufers zu verweisen und den Verkäufer telefonisch oder per FAX mit nachfolgender schriftlicher Unterrichtung  zu informieren.
3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen Waren, steht dem Verkäufer Miteigentum an der neuen  Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren des Verkäufers zu diesen anderen Waren zur Zeit der  Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom  Kaufvertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer gestattet dem Verkäufer bereits jetzt,  die Vorbehaltsware während der üblichen Geschäftszeiten abzuholen und die Geschäftsräume zu diesem Zweck zu  betreten.

 
6. Gewährleistung (Hardware)

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Geräte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von  Mängeln sind. Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Sollte die Ware nicht von dieser Beschaffenheit  sein, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache  (Nacherfüllung) berechtigt. Für die Nacherfüllung hat der Käufer eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen.  Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom  Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und  dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
2. Will der Käufer Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen  erst nach dem dritten erfolglosen Nacherfüllungsversuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der  Fristsetzung bleiben unberührt.
2. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Installation  oder Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und Verwendung, sowie auf vom Verkäufer nicht  autorisierte Nachbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen.
3. Der Verkäufer kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden  ist, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorlag. Insoweit gelten die jeweiligen Preislisten für Wartungsarbeiten.
4. Hinsichtlich gebrauchter Produkte entfällt jegliche Gewährleistung.
5. Die Gewährleistungsansprüche neuer Produkte verjähren, sofern kein längerer Zeitraum vereinbart wird, nach Ablauf  von 1 (einem) Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an.

 
7. Gewährleistung (Software) 

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass lizenzierte Softwareprodukte die Funktionen und Leistungsmerkmale erfüllen, die in  der zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Softwareproduktbeschreibung für die betreffenden Softwareprodukte  enthalten sind. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der gültigen  Softwareproduktbeschreibung stellen keine Garantie dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
2. Kein Gewährleistungsanspruch besteht für nicht vom Verkäufer gelieferte Softwarekopien. Dasselbe gilt für Software,  die auf einem Computersystem betrieben wird, das nicht die Mindesthardwarekonfiguration und Softwareausstattung  gemäß der Softwareproduktbeschreibung aufweist.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 (ein) Jahr, wenn keine längere Frist vereinbart ist. Die Frist beginnt ab beim Käufer  erfolgter Installation, sofern diese vom Verkäufer vorgenommen wurde, ansonsten ab Gefahrübergang.
4. Im übrigen gelten die unter Ziffer 6 aufgeführten Bestimmungen.

 
8. Untersuchungspflicht   

1. Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferung sind dem Verkäufer unverzüglich, jedoch spätestens  innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Ware als  genehmigt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Entdeckung des Mangels, schriftlich zu rügen.  Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen.
2. Die gelieferte Ware ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Eine Zurückweisung der Ware ist unstatthaft.
3. Bei Teillieferungen gelten diese Bestimmungen bezogen auf die jeweilige Teillieferung.

 
9. Haftung  

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
-  bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
-  bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers;
-  im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
-  bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz;
-  Für den Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur, wenn ihm der Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig  zuzurechnen ist und wenn der Käufer die Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in  maschinenlesbarer Form gesichert hat und dadurch gewährleistet ist, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand  wiederhergestellt werden können.
-  Insoweit haftet der Verkäufer nur auf den nach Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren  Durchschnittsschaden; die Haftung ist jedenfalls beschränkt auf höchstens 500.000,-- EUR für Personen- und  Sachschäden bzw. 25.000,-- EUR für Vermögensschäden und solche Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss  vernünftigerweise nicht zu rechnen war.

 
10. Schadenersatz

Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers um mehr als 2 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer verschoben oder kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung trotz Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer innerhalb von 2 Wochen nicht nach, kann der Verkäufer, nach seiner Wahl, das übliche Lagergeld berechnen oder die Ware anderweitig auf Kosten des Käufers einlagern oder die Ware fakturieren. Die Gefahr geht in diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.

11. Sonstiges

1. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Verkäufers auf Dritte zu übertragen.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die  Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz des Verkäufers oder nach  dessen Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 01. Oktober 2004

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